Ratgeber

Bei Fahrten auf der Landstraße müssen Autofahrer mit plötzlich auftauchenden Hindernissen rechnen. Auch bei der Kollision mit einem umgekippten Baum gibt es keinen Schadenersatz, wie das Landgericht Köln feststellt. Damit wies es die Klage eines verunfallten Autofahrers zurück. Dieser wollte Geld vom Bundesland Nordrhein-Westfalen, da dieses die Kontrolle des Baumbestandes am Fahrbahnrand versäumt habe.  Das …

Recht: Landstraße – Autofahrer muss mit Baumstamm rechnen Weiterlesen »

In zahlreichen Versicherungsverträgen ist die versicherte Höhe eines Wohnmobils begrenzt, oft auf 3,20 Meter. Das kann auch entscheidend für die Kosten des Rücktransports eines liegengebliebenen Wohnmobils sein. Der Eigentümer kann aber die zulässige Höhe dadurch erreichen, dass er Dachaufbauten entfernt und Luft aus den Reifen lässt. Dann muss die Versicherung für die Transportkosten aufkommen, so das Amtsgericht München am 26. Oktober 2020 (AZ: 191 C 5230/20). Es kommt es auf die tatsächliche Höhe beim Rücktransport an, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).