Ratgeber

Wer seine Fahrtkosten zum Arbeitsplatz steuerlich geltend machen will, muss bei der Wahl der Strecke nicht zwingend den kürzesten Weg wählen. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet, urteilte der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 2011, dass Arbeitnehmer einen längeren Weg durchaus geltend machen dürfen, sofern es sich dabei um eine zeitlich günstigere Alternative handelt.
Geschädigte im Dieselskandal können auch ein neues Nachfolgemodell bekommen, wenn es das Vorgängermodell nicht mehr gibt. Auch so kann der Gewährleistungsanspruch erfüllt werden. Betroffene müssen sich aber dann den Nutzungsvorteil des bisherigen Wagens anrechnen lassen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 2. April 2020 (AZ: 18 U 60/19).