Wer seine Fahrtkosten zum Arbeitsplatz steuerlich geltend machen will, muss bei der Wahl der Strecke nicht zwingend den kürzesten Weg wählen. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet, urteilte der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 2011, dass Arbeitnehmer einen längeren Weg durchaus geltend machen dürfen, sofern es sich dabei um eine zeitlich günstigere Alternative handelt.