Ratgeber

Zur Identifizierung des Unfallgegners muss der Geschädigte nicht zwingend das amtliche Kennzeichen kennen. Die Firmenaufschrift, das Logo oder die Webadresse können ausreichend sein. Wenn daraus mit gewisser Wahrscheinlichkeit der Halter nachgewiesen werden kann, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am 31. März 2020 (AZ: 13 U 226/15). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im Rückspiegel erscheint Blaulicht, ein Martinshorn ertönt und der Einsatzwagen nähert sich: Jetzt heißt es: Schnell regieren und den Weg freimachen, damit die Rettungskräfte zügig an den Unfallort gelangen können. Wie Sie die Rettungsgasse in verschiedenen Situationen innerorts richtig bilden, erklärt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) anhand verschiedener Fallbeispiele.
Nach einem Gutachten können Unfallopfer die Reparatur des Autos sofort in Auftrag geben. Das Risiko, dass im Nachhinein vielleicht einzelne Dinge unnötig waren, trägt der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Forchheim vom 3. Dezember 2019 (AZ: 70 C 530/19).
Üblicherweise erhält man nach einem Verkehrsunfall bis zur Reparatur des Wagens einen Nutzungsausfall für wenige Wochen. Dauert die Reparatur aber mehr als ein Jahr, kann unter Umständen auch länger, kann Nutzungsausfall für diese Zeit beansprucht werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld vom 15. November 2019 (AZ: 2 O 85/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.