Eigentlich ist die Regelung leicht: Gibt es kein Verkehrsschild an einer Kreuzung, gilt „rechts vor links“. Derjenige, der Vorfahrt gewähren muss, muss auch langsam in die Kreuzung hineinfahren. Was ist aber, wenn es zu einem Unfall kommt, weil der Vorfahrtsberechtigte auch die linke Fahrbahn benutzt, liegt dann ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vor?