Recht

Geschwindigkeitsmessungen werden vor Gericht immer wieder erfolgreich angegriffen. Da die Zulassung von Messgeräten streng ist, sind die Ergebnisse in der Regel verlässlich. Gibt es trotz Einhaltung der Bedienvorschriften jedoch Anhaltspunkte für Fehlerquellen und unzulässige Messwertabweichungen, kann ein vermeintlicher „Temposünder“ nur verurteilt werden, wenn ausgeschlossen ist, dass solche Messfehler nicht zu seinen Lasten gehen.