Recht

Das Messprotokoll einer Geschwindigkeitsmessung muss korrekt ausgefüllt werden. Schließlich ist es die Grundlage für spätere Verwarnungen und Verurteilungen. Wer es blanko unterschreibt, damit eine andere Person es ausfüllen kann, begeht Urkundenfälschung. Es droht eine Freiheits- und Geldstrafe. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. vom 02. Januar 2020 (AZ: 2 Ss 40/19).
Unfallflucht kann man nur im öffentlichen Verkehrsraum begehen. Nicht jedoch auf eingegrenzten Privatflächen, wie eine Entscheidung des Amtsgerichts Nürtingen zeigt. In dem verhandelten Fall hatte ein Lkw-Fahrer auf dem Gelände einer Spedition beim Rangieren einen Schaden in vierstelliger Höhe verursacht und sich danach einfach vom Ort entfernt. Der Richter wertete das nicht als unerlaubtes Entfernen …

Recht: Betriebsgelände – kein öffentlicher Verkehrsraum Weiterlesen »