Üblicherweise erhält man nach einem Verkehrsunfall bis zur Reparatur des Wagens einen Nutzungsausfall für wenige Wochen. Dauert die Reparatur aber mehr als ein Jahr, kann unter Umständen auch länger, kann Nutzungsausfall für diese Zeit beansprucht werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld vom 15. November 2019 (AZ: 2 O 85/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.