Ratgeber

Wer mit 1,1 Promille oder mehr ein Auto führt, ist absolut fahruntüchtig und muss sich auf eine Bestrafung wegen Trunkenheit im Verkehr gefasst machen. Bei handelsüblichen Elektrofahrrädern („Pedelecs“) liegt der Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit aber wie bei Fahrradfahrern bei 1,6 Promille. Denn derzeit gibt es dazu keine gesicherten naturwissenschaftlichen Erkenntnisse. Dies folgt aus einer Mitteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. Juli 2020 (AZ: 2 Rv 35 Ss 175/20).
Am kommenden Wochenende, in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober, werden unsere Uhren wieder um eine Stunde zurückgestellt. Die bei „Langschläfern“ beliebte Extrazeit verlangt von vielen Verkehrsteilnehmern, sich kurzfristig umzustellen. So verschiebt sich für viele ab Montag die Fahrt zur Arbeit in die Morgendämmerung und der Rückweg in die Dunkelheit. Das sorgt für schwierigere Sichtverhältnisse und eine steigende Gefahr für Wildunfälle.
Nach dem Parken muss man beim Öffnen der Autotür besonders vorsichtig sein. Aber auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge gelten Vorsichtsregeln, denn wie beim Überholen muss hier ebenfalls die Abstandsregel bei geparkten Fahrzeugen beachtet werden. Wer nur mit 30-35 Zentimetern an geparkten Autos vorbeifährt, ist bei einer Türkollision mitschuldig. In der Regel haftet der Vorbeifahrende zu einem Drittel. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankenthal vom 26. Juni 2020 (AZ: 3c C 61/19).
Die Gesetzeslage bei einer MPU ist kompliziert: Man kann sich gegen die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nicht wehren. Ob sie rechtmäßig war, kann erst dann überprüft werden, wenn man die MPU verweigert hat. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat schon mehrfach Rechtsmittel gegen die Anordnung der MPU gefordert. Dass eine Anordnung rechtswidrig sein kann, zeigt nun wieder ein neuer Fall, auf den die DAV-Verkehrsrechtsanwälte hinweisen.