Werden bei einer Starthilfe zwischen zwei Pkw die Kabel falsch verpolt, kann dies zu gravierenden Schäden an elektrischen Bauteilen führen. Für einen geschädigten Pkw-Besitzer wird es allerdings schwierig, solche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine entsprechende Klage auf Schadenersatz wurde im Sommer 2020 vom Amtsgericht München abgewiesen. (AZ: 182 C 5212/20)