KÜS-Information

Am kommenden Wochenende, in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober, werden unsere Uhren wieder um eine Stunde zurückgestellt. Die bei „Langschläfern“ beliebte Extrazeit verlangt von vielen Verkehrsteilnehmern, sich kurzfristig umzustellen. So verschiebt sich für viele ab Montag die Fahrt zur Arbeit in die Morgendämmerung und der Rückweg in die Dunkelheit. Das sorgt für schwierigere Sichtverhältnisse und eine steigende Gefahr für Wildunfälle.
Nach dem Parken muss man beim Öffnen der Autotür besonders vorsichtig sein. Aber auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge gelten Vorsichtsregeln, denn wie beim Überholen muss hier ebenfalls die Abstandsregel bei geparkten Fahrzeugen beachtet werden. Wer nur mit 30-35 Zentimetern an geparkten Autos vorbeifährt, ist bei einer Türkollision mitschuldig. In der Regel haftet der Vorbeifahrende zu einem Drittel. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankenthal vom 26. Juni 2020 (AZ: 3c C 61/19).