Bei Unfällen mit Kindern tragen Autofahrer häufig die alleinige Schuld. Wenn ein achtjähriger Junge an einem Zebrastreifen mit einem Auto kollidiert, liegt in der Regel auch kein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht der Eltern vor. Die Autofahrerin hätte hier den Unfall vermeiden müssen und blieb somit auch auf ihren Kosten sitzen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 8. Oktober 2020 (AZ: 6 S 150/20).