Ein Fahrer, der auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss damit rechnen, bei einem Unfall mitzuhaften. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 10. Januar 2019 (AZ: 4 O 2474/17), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.