Recht

Die Bußgeldbehörden haben ein Interesse daran, bei Verkehrsordnungswidrigkeiten die Fahrer schnell zu ermitteln. Sonst verjährt die Verfolgung möglicherweise und muss eingestellt werden. In Deutschland gilt, dass der Fahrer eindeutig ermittelt werden muss. Dementsprechend ist der Halter des Wagens nicht für die Verkehrssünden verantwortlich. Um aber den Fahrer in dem jeweiligen Fall zu ermitteln, arbeiten die Behörden gelegentlich zusammen. Es stellt sich die Frage: Darf das Einwohnermeldeamt ein Passfoto herausgeben, um einen Temposünder zu identifizieren?
Bei Fahrten auf der Landstraße müssen Autofahrer mit plötzlich auftauchenden Hindernissen rechnen. Auch bei der Kollision mit einem umgekippten Baum gibt es keinen Schadenersatz, wie das Landgericht Köln feststellt. Damit wies es die Klage eines verunfallten Autofahrers zurück. Dieser wollte Geld vom Bundesland Nordrhein-Westfalen, da dieses die Kontrolle des Baumbestandes am Fahrbahnrand versäumt habe.  Das …

Recht: Landstraße – Autofahrer muss mit Baumstamm rechnen Weiterlesen »